Bartsch, Aachen, Wesel, Sicherheits und Gesundheitsschutz Koordination, Koordinator, Arbeitssicherheit, Sigeko

SIGEKO

honorar

Honorarvorschlag der AK NW für die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung

anrechenbare Kosten in Euro

 

kombinierte Beauftragung
in Euro

getrennte Beauftragung
in Euro

255.646

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

1.150
1.217
2.367

1.437
1.759
3.196

300.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

1.310
1.385
2.695

1.641
2.003
3.644

350.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

1.460
1.541
3.001

1.823
2.230
4.053

400.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

1.597
1.683
3.280

1.994
2.438
4.432

450.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

1.703
1.798
3.501

2.128
2.602
4.730

500.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

1.799
1.867
3.675

2.248
2.712
4.960

1.000.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

2.270
2.957
5.227

2.837
4.226
7.063

1.500.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

2.721
3.570
6.291

3.398
5.097
8.495

2.000.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

3.226
4.234
7.460

4.032
6.049
10.081

2.500.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

3.381
5.027
8.408

4.227
7.140
11.360

3.000.00

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

3.506
5.699
9.205

4.381
8.055
12.436

3.500.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

3.765
6.185
9.950

4.705
8.737
13.442

4.000.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

4.066
6.684
10.750

5.084
9.442
14.526

4.500.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

4.330
7.115
11.445

5.412
10.051
15.463

5.000.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

4.537
7.454
11.991

5.671
10.532
16.203

10.000.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

6.067
12.550
18.617

7.583
17.574
25.157

15.000.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

8.313
17.318
25.631

10.391
24.244
34.635

20.000.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

10.145
21.135
31.280

12.682
29.590
42.272

25.000.000

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

12.054
24.113
37.167

15.068
35.158
50.226

25.564.594

Planungsphase
Ausführungsphase
Summe

12.271
25.565
37.836

15.339
35.790
51.129

Anmerkungen:

Die Tabelle stellt einen unverbindlichen Honorarvorschlag dar.

Es handelt sich um die zweite Berarbeitung, Stand Juli 2001. Die Tafelwerte sind gegenüber der Fassung März 2000 unverändert. Die Angaben erfolgen nunmehr auch in Euro. Änderungen beziehen sich auf die Erleuterungen in diesem Textkasten zu den anrechenbaren Kosten und zu dem Leistungsbild. Sie sind in Fettdruck hervorgehoben.

Wird die Leistung der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination im Zusammenhang mit Leistungen der Objektplanung und/oder der Objektberwachung nach  15 HOAI erbracht, sollte Spalte 3 (kombinierte Beauftragung) vereinbart werden.Wird die Leistung der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination nicht im Zusammenhang mit Leistungen der Objektplanung und/oder der Objektberwachung nach 15 HOAI erbracht, sollte Spalte 4 (getrennte Beauftragung) vereinbart werden.

Anrechenbar sind die Kosten der Bauleistungen (ohne Umsatzsteuer), die zu koordinieren sind.(i.d.R. Kostengruppen 300, 400 und 500 der DIN 276-1993 sowie Kosten der Kostengruppen 200 und 600, soweit es sich um zu koordinierende Leistungen handelt.) Die AK NW empfiehlt die Kostenberechnung als Grundlage für den vertraglich zu vereinbarenden Kostenstand.

Die Tabelle wurde für gewerbliche Neubaumanahmen im Hochbau entwickelt. Für Erschwernisse kann ein Zuschlag von bis zu 30% vereinbart werden oder eine individuelle Vereinbarungen erfolgen. Erschwernisse knnen sich z.B. aus der Komplexität der Bauaufgabe, aus dem Gefährdungspotenzial des Projekts, aus der Bauzeit oder bei Baubestandsmaßnahmen ergeben.

Bestandteil des Honorarvorschlags ist das im Praxishinweis der AK NW enthaltene Leistungsbild für die Tätigkeit.

Bauzeitverlängerungen, die von den vertraglich vereinbarten Bauzeiten abweichen, sind entsprechend zu honorieren. In den Werten ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.Die Erstattung von Nebenkosten im Sinne von  7 HOAI ist in der Tafel nicht enthalten und muss zustzlich vereinbart werden. Es sollten Abschlagszahlungen vereinbart werden. Für Leistungen, die nach Bekanntgabe dieses Honorarvorschlags noch nicht erbracht sind, sollte eine Vergütung nach diesem Honorarvorschlag vereinbart werden.